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Vereinshaftpflichtversicherung

Vereinshaftpflichtversicherung

Vereinshaftpflicht

Ein Verein ist gesetzlich verpflichtet, für schuldhaft verursachte Schäden zu haften - in unbegrenzter Höhe. Der Verein haftet somit im Schadenfall mit seinem gesamten Vereinsvermögen. Unter Umständen kann auch der Vereinsvorstand mit seinem Privatvermögen herangezogen werden. Eine Vereinshaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen.


Ihre Fragen - unsere Antworten

Wer ist versichert?

Es besteht Versicherungsschutz für:

  • den Verein als juristische Person
  • alle Vereinsmitglieder bei Tätigkeiten, die sie in Verbindung mit dem Verein ausüben
  • alle Personen, die im Auftrag des Vereins handeln

Wo besteht Versicherungsschutz?

  • auf dem Vereinsgelände
  • überall, wo die Tätigkeit in Verbindung mit dem Verein steht

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